Die Teilkasko-Versicherung ist freiwillig und kann zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert Schäden ab, die durch äußere Einflüsse und nicht durch Selbstverschulden entstanden sind.
Dazu gehören beispielsweise folgende Leistungen:
Elementarschäden durch Naturkräfte, wie Wind, Hagel, Blitz und Überschwemmungen
Brände
Wildunfälle
Schäden durch Raub und Diebstahl
Kurzschluss-Folgeschäden*
Neupreisentschädigung bei Totalschaden*
Sollten Sie einmal selbstverschuldet einen Schaden an Ihrem Auto verursachen, greift die Teilkasko-Versicherung in der Regel nicht. Folgen von Unachtsamkeit sind daher nicht geschützt. In dem Fall wird eine Vollkasko-Versicherung benötigt.
Die Prämie einer Teilkasko-Versicherung ist abhängig von Ihrem Fahrzeugtyp und -klasse sowie der Stadt, in dem das KFZ zugelassen wird. Basis für die Einstufungen sind Unfallstatistiken. Auch das Alter des Fahrers und die jährliche Kilometerleistung sind entscheidend. Die Schadenfreiheitsklasse spielt hier jedoch für die Versicherungsprämie keine Rolle. Zusätzlich hängt die Prämie von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Die Toyota Insurance Services bietet Ihnen eine flexible Selbstbeteiligung, damit Sie je nach Budget und Präferenz entscheiden können, welche Selbstbeteiligung zu Ihnen passt.
*Mit der Toyota Teilkasko-Versicherung können Sie zwischen dem Basistarif „Serie“ und der Erweiterung „Komfort“ wählen. Im Tarif „Komfort“ haben Sie zudem Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises, wenn aufgrund der eben genannten Ereignisse, innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung, ein Totalschaden des PKW eintritt. Bei Kurzzschluss-Folgeschäden mit Ersatz von Aggregatschäden erhalten Sie bis zu 2.000 €.
Seien Sie im Schadenfall optimal abgesichert mit der Toyota Vollkasko-Versicherung.
Mit der Vollkasko-Versicherung können Sie die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflicht ergänzen und sind somit im Fall der Fälle rundum abgesichert. Besonders bei neuen oder sehr hochwertigen Fahrzeugen lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung, da auch selbst verschuldete Schäden mit inbegriffen sind.
Selbstverschuldete Unfälle
Beschädigungen an Ihrem Auto bei Fahrerflucht Unbekannter
Durch Vandalismus entstandene Schäden am Auto
Schäden durch Ausweichmanövern bei Wildunfällen
Schäden durch Falschbetankung bis 2.000 EUR (im Tarif Komfort)
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (im Tarif Komfort)
Neupreisentschädigung bei Totalschaden
Glasbruch
Marderbissschaden
Einbruch & Diebstahl
Reifenschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden
Unwetterschäden
Kurzschlussschäden
Die Vollkasko deckt nahezu alle Schadenfälle ab. In bestimmten Fällen greift die Vollkasko-Versicherung jedoch nicht, wie etwa bei:
Grober Fahrlässigkeit: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Im Tarif Komfort der Vollkasko-Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen, mitversichert.
Rennen: Bei Rennen geht es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit. Hier greift die Vollkasko-Versicherung nicht, das gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten sowie alle Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken.
Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbruch, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt oder Kernenergie.
Nicht jeder Schadenfall wirkt sich auf die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung gleichermaßen aus. Daher können sich diese Schadenfreiheitsklassen durchaus unterscheiden. Haben Sie bei einem Schaden Ihre Vollkasko-Versicherung nicht in Anspruch genommen, so werden Sie innerhalb der Vollkasko auch nicht schlechter eingestuft.
Schadenfreiheitsklassen und der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt errechnet sich anhand der unfallfreien Jahre im Straßenverkehr. Die Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse hat auch Auswirkung auf Ihre Prämie. Da sich nicht jeder Schadenfall auf die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung auswirkt, können sich die Schadenfreiheitsklassen unterscheiden. Haben Sie bei einem Schaden Ihre Vollkasko nicht in Anspruch genommen, so werden Sie innerhalb der Vollkasko auch nicht schlechter eingestuft.
Zusätzlich ist die festgelegte Selbstbeteiligung entscheidend für den Versicherungsbeitrag. Häufig empfehlen wir eine Selbstbeteiligung von 500 €, da der Beitrag somit relativ gering ausfällt und Sie bei kleineren Schäden dennoch nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse absteigen.
Ebenso fließen die gefahrenen Kilometer, die Fahrzeugklasse und ihr Wohnort in die Berechnung der Versicherungsprämie mit ein.